AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SERVIONIX GmbH
im Geschäftsverkehr mit Unternehmen
Stand 20.11.2023
- VERTRAGSVERHÄLTNIS
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB”) beschreiben die Bedingungen, unter denen die SERVIONIX GmbH (im Folgenden kurz „SERVIONIX“), Hardware und Software an Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“) verkauft bzw Werkleistungen an Kunden erbringt.
- Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde die AGB an. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
- Alle über den abgeschlossenen Vertrag bzw diese AGB hinausgehenden, abweichende oder konkretisierenden Vereinbarungen sind in Schriftform zwischen den Vertragsparteien zu treffen, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
- Festgehalten wird, dass die Parteien Unternehmer iSd § 1 UGB sind und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.
- Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten.
- ANGEBOTE
- Sämtliche Angebote von SERVIONIX sind stets freibleibend und unverbindlich (soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet) und vorbehaltlich der Liefer- bzw Leistungsfähigkeit. Soweit bei Angeboten nichts anderes vermerkt ist, bleiben Änderungen vorbehalten. Abbildungen sind unverbindlich.
- Von dem Kunden an SERVIONIX im Vorfeld des Vertragsschlusses übermittelte Dokumente werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich in dem Vertrag erwähnt sind oder dies ansonsten ausdrücklich von SERVIONIX schriftlich bestätigt wird.
- Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch SERVIONIX entweder in Textform bestätigt (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder nach Auftragseingang innerhalb der für die Lieferung vorgesehenen Frist von SERVIONIX ausgeführt werden.
- Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der von SERVIONIX zu erbringenden Lieferungen bzw Leistungen ist neben den AGB im Falle einer von beiden Parteien unterzeichneten Vertragsurkunde der jeweilige Vertragstext, andernfalls die in dem Angebot von SERVIONIX oder der Auftragsbestätigung von SERVIONIX enthaltene Leistungsbeschreibung.
- Sofern nicht anders vereinbart werden Angebote von SERVIONIX kostenlos erbracht. Sollte die vom Kunden gewünschte Erstellung eines Angebots einen höheren Aufwand erfordern und nicht kostenlos erbracht werden können, wird SERVIONIX den Kunden vorab schriftlich darauf hinweisen.
- PREISE, PREISÄNDERUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Alle von SERVIONIX genannten Entgelte verstehen sich im Zweifel netto und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro in Rechnung gestellt.
- Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Alle Lieferkosten, insbesondere auch für Sonderverpackung, Eil- und Expressgut, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben verstehen sich genannte Preise exklusive Versicherungs-, Installations- und Aufstellungskosten, welche der Kunde zu tragen hat und gesondert verrechnet werden.
- Allfällig zur Vertragserfüllung notwendige Reisekosten und Spesen von SERVIONIX sind vom Kunden zu tragen.
- Sofern SERVIONIX außerhalb der üblichen Arbeitszeiten für den Kunden tätig werden soll, ist dies, sowie die hierfür anfallende Mehrvergütung, gesondert schriftlich zu vereinbaren. Für außerhalb der Geschäftszeiten vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen wird zum vereinbarten Entgelt ein Zuschlag verrechnet, welcher für werktags erbrachte Leistungen 100%, an Sonn- und Feiertagen 150% beträgt.
- Das vereinbarte Entgelt unterliegt der Wertsicherung auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten VPI 2020, wobei als Ausgangsbasis die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl als vereinbart gilt. Wertsicherungen werden jährlich zum Ersten eines Kalenderjahres auf Basis der für Oktober des Vorjahres verlautbarten Indexzahl vorgenommen. SERVIONIX ist berechtigt, im Fall von unterjährigen wesentlich geänderten Marktbedingungen oder wesentlich erhöhte Beschaffungskosten (mind 5% Änderung) das vereinbarte Entgelt maximal ein Mal pro Kalenderhalbjahr unterjährig anzupassen.
- ERFÜLLUNG DURCH DRITTE
- SERVIONIX ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung bzw zur Erfüllung des Vertrages heranzuziehen.
- MITWIRKUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDENS
- Der Kunde verpflichtet sich dazu, Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
- Der Kunde kauft den Vertragsgegenstand in Kenntnis sämtlicher Umstände und unter ausschließlicher Zugrundelegung der Beschreibung der jeweiligen Hardware oder Software.
- Der Kunde hat den Vertragsgegenstand vor deren Einsatz gründlich und nach dem Stand der Technik auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration zu testen und binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen schriftlich abzunehmen. Dies gilt auch für Teile, die der Kunden im Rahmen der Gewährleistung vom SERVIONIX erhält.
- Der Kunde wird die vom SERVIONIX für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise streng einhalten; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf der Website von SERVIONIX unter www.[…].at über aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.
- Der Kunde gewährt dem SERVIONIX zur Mängel- bzw Fehlersuche und -behebung iZm dem Vertragsgegenstand Zugang zu den EDV-Einrichtungen des Kunden, insb zum Vertragsgegenstand; dies nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Fernzugang.
- KÜNDIGUNG
- Der Vertrag beginnt, sofern nicht durch einmalige Erfüllung beendet (zB Hardwarekauf), mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Vertragsdauer ist unbefristet.
- Die Parteien haben das Recht den Werkvertrag unter Einhaltung einer dreißigtägigen Kündigungsfrist zum Ende jeden Monats ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen.
- Eine Kündigung mit sofortiger Beendigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen, insbesondere wenn der Kunde wesentliche Pflichten verletzt, der Kunde innerhalb von 10 Tagen trotz schriftlicher Mahnung fällige Beträge nicht bezahlt, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, insbesondere bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit, bzw. wenn SERVIONIX wesentliche Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt.
- HÖHERE GEWALT
- Für eine verschlechterte, unmöglich werdende oder verzögerte Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften die Vertragsparteien nicht, sofern diese Verschlechterung, Unmöglichkeit oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In einem solchen Fall werden sich die Vertragsparteien unverzüglich unterrichten und über die voraussichtliche Beeinträchtigung informieren. Die betroffene Vertragspartei wird die daraus resultierenden Störungen so gering wie möglich halten. Die Vertragsparteien werden bei jedem erwarteten oder eingetretenen Ereignis höherer Gewalt eng zusammenarbeiten, um die Auswirkungen auf die Leistungserbringung zu minimieren.
- GEWÄHRLEISTUNG
- Der Kunde hat umgehend nach Erhalt der Leistung bzw Lieferung, dieselbe auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Mängel sind sofort nach Lieferung beim Transportunternehmen, im Fall von anderen Leistungen bei SERVIONIX innerhalb von 2 Werktagen in Textform (zB E-Mail) zu melden.
- Eine Unterlassung der rechtzeitigen und formgerechten Mängelrüge führt zum Verlust der Rechtsbehelfe und Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes wegen des Mangels selbst sowie wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Ware.
- Im Fall einer Mängelrüge einer Lieferung hat der Kunde SERVIONIX die beanstandete Ware, Muster bzw. Dokumentation davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und eine Überprüfung der beanstandeten Lieferung (Ware) innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Bei Verweigerung der Überprüfung der Mangelhaftigkeit entfällt die Gewährleistungspflicht und allfällige Schadenersatzpflicht von SERVIONIX für den gerügten Mangel zur Gänze. Bis zum Abschluss der Überprüfung durch SERVIONIX darf der Kunde nicht über die beanstandete Lieferung verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet oder verwendet werden.
- Eine Gewährleistungsverpflichtung der SERVIONIX besteht nicht, wenn der Kunde entgegen den Angaben des Herstellers bzw SERVIONIX oder – falls solche fehlen – entgegen der objektiv zu erwartenden Art entsprechend die erhaltene Sache verwendet, vom Hersteller angegebene oder objektiv zu erwartende Betriebsbedingungen bei der Verwendung der als mangelhaft gerügten Sache nicht eingehalten oder erforderliche oder nach dem Stand der Technik gebotene Wartungsarbeiten nicht durchgeführt hat.
- Besteht ein berechtigter Mangel ist SERVIONIX berechtigt, unter den gesetzlich möglichen Gewährleistungsbehelfen zwischen Austausch, Verbesserung, Preisminderung sowie Auflösung des Vertrages allein frei zu wählen, dies unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden und SERVIONIX.
- Die Gewährleistungsverpflichtung von SERVIONIX ist an dem Ort zu erfüllen, an den SERVIONIX die Sache geliefert hat bzw die Leistung erbracht hat.
- Ansprüche des Kunden wegen jeglicher zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, welche nicht in der Beseitigung des Mangéls an der gelieferten Sache selbst bestehen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; diese gilt auch für Aufwendungen, weil die Sache nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort oder als vertraglich vereinbart worden war verbracht worden ist.
- Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen ein Jahr, bei unbeweglichen Sachen zwei Jahre ab Lieferung bzw Leistung, unabhängig ob es sich um einen Rechts- oder Sachmangel handelt. Die Verjährung von innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigter Mängel tritt binnen 3 Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein.
- HAFTUNGSBEGRENZUNG
- SERVIONIX haftet dem Kunden für ihm nach dem Gesetz zustehenden Ersatz von Vermögensschäden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
- Die Haftung von SERVIONIX im Fall von grober Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des für die betroffene Leistung bzw Lieferung erhaltenen Entgelts beschränkt.
- In keinem Fall haftet SERVIONIX für indirekte Schäden, wie reine Vermögensschäden, Folgeschäden, erhoffte Ersparnisse, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, ebenso auch nicht für Schäden, die ihm durch die Verwendung der Lieferung bzw Leistung von SERVIONIX in Verbindung mit anderen Produkten welcher Art auch immer entstehen.
- SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
- Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte an der Software eingeräumt sind, stehen alle Rechte an dieser – insb etwaige Urheber-, Kennzeichen- und Patentrechte – ausschließlich SERVIONIX zu; dies gilt auch für – in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer – von SERVIONIX durchgeführte Bearbeitungen des Vertragsgegenstands oder Teilen hiervon. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern bleibt unberührt. Der Kunden unterlässt es, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen odgl von SERVIONIX am oder in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand zu verändern oder zu entfernen.
- Der Kunde wird den Vertragsgegenstand sorgfältig verwahren, um Missbrauch, insb unberechtigte Vervielfältigung und/oder Nutzung, auszuschließen. Der Kunde wird insb sicherstellen, dass die Zugriffsberechtigung auf die Software und der Schutz der Datenträger vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geregelt ist, die Berechtigung zur Nutzung der Software durch technische Maßnahmen festgelegt und jedes Gerät, auf dem die Software aufrufbar ist, durch Vorkehrungen gegen die unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist. Der Kunden trifft angemessene Vorkehrungen, um Fehlfunktionen der Software möglichst zu verhindern bzw deren Folgen zu minimieren
- Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Sicherungskopien des Vertragsgegenstands und deren Einsatz bzw Lagerort und erteilt dem SERVIONIX auf schriftliche Anfrage hierüber binnen fünf Werktagen Auskunft und Einsicht.
- Sofern nicht ausdrücklich vom Kunden beauftragt und bezahlt, führt SERVIONIX keinerlei Recherchen durch (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken-, Urheberrechts- oder Patentrechte) um festzustellen, ob von ihm erstellte oder bereitgestellte Materialien oder Teile davon in Rechte Dritter eingreifen bzw diese verletzen könnten; solche Recherchen und Feststellungen obliegen dem Kunden.
- Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern bzw behindern, die Software vertragsgemäß zu nutzen, hat der Kunde SERVIONIX unverzüglich schriftlich und umfassend davon zu informieren. Wird der Kunden von Dritten aufgrund der Nutzung des Vertragsgegenstandes geklagt, hat er sich hinsichtlich sämtlicher Schritte in diesem Zusammenhang mit SERVIONIX abzustimmen und nimmt Prozesshandlungen, insb Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von SERVIONIX vor. In diesem Zusammenhang ist SERVIONIX verpflichtet, den Kunden schad- und klaglos zu halten, soweit die Ansprüche nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen; in diesem Fall hat der Kunden das SERVIONIX schad- und klaglos zu halten.
- In allen Fällen der Beendigung der Nutzungsberechtigung durch den Kunden, insb bei Kündigung, Rückabwicklung oder Vertragsrücktritt, gibt der Kunde alle Lieferungen der Software unverzüglich an SERVIONIX heraus und löscht sämtliche Daten iZm dem Vertragsgegenstand, soweit der Kunde nicht aufgrund von Gesetzen zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
- Diese Bestimmungen bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.
- VERTRAULICHKEIT
- Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen, Unterlagen, Geschäftsabläufe und Daten, die ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei übermittelt werden oder auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangen (zusammen „vertrauliche Informationen“), zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und nur für den vertraglichen Zweck zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von SERVIONIX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen. Die Parteien haben dabei dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie in Bezug auf eigene vertrauliche Informationen anwenden, zumindest jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Mitarbeiter sowie Berater der Parteien, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bestimmung.
- Nicht vertraulich sind Informationen, (i) die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht werden, (ii) die der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, (iii) die ohne Rückgriff auf oder Verwendung der erhaltenen Informationen selbständig von einer Partei entwickelt wurden, (iv) die eine Partei rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von Dritten, die diese Informationen ihrerseits rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erworben haben, erhalten hat, (v) die eine Partei aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen hat; in diesem Fall hat die empfangende Partei die andere Partei von der Offenlegung zu informieren und den Umfang einer solcher Offenlegung soweit wie möglich einzuschränken. Die Weitergabe der Vertraulichen Informationen an Mitarbeiter ist nur in dem Umfang gestattet, wie dies zur Durchführung der der Partei obliegenden vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
- Die Parteien werden die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten, Leute und Vertreter zur Geheimhaltung verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
- Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt SERVIONIX im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Verarbeitet SERVIONIX für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an SERVIONIX verantwortlich. Sofern erforderlich werden die Parteien die Einzelheiten zum Datenschutz erforderlichenfalls in einer gesonderten Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung regeln.
- SERVIONIX hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird.
- ABWERBEVERBOT FÜR ARBEITNEHMER
- Der Kunde verpflichtet sich, weder während der aufrechten Vertragsbeziehung mit SERVIONIX noch binnen eines Jahres nach Beendigung desselben, Dienstnehmer/innen, freie Mitarbeiter/innen oder Auftragnehmer/in von SERVIONIX oder von mit dieser verbundenen Unternehmen abzuwerben, zu beschäftigen, sie insbesondere nicht in irgendeiner Weise dazu zu veranlassen, ihr Dienstverhältnis oder ihre sonstigen Vertragsbeziehungen mit SERVIONIX oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen aufzulösen oder einzuschränken oder mit diesen in anderer Weise zusammenzuarbeiten.
- Sollte der Kunde gegen das in Abs 1 vereinbarte Abwerbeverbot verstoßen, ist er verpflichtet, SERVIONIX eine Konventionalstrafe in Höhe von einem Jahresbezug des/der betreffenden Dienstnehmer/inn, des/der freie Mitarbeiter/inn oder des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin in der zuletzt bezogenen Höhe zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe wird sofort nach dem Verstoß gegen dieses Abwerbeverbot fällig.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Unterlassung bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
- Diese Bestimmungen bleiben bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderung ist wechselseitig nur zulässig, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von der anderen Vertragspartei schriftlich anerkannt wurde.
- An SERVIONIX oder den Kunden gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei auch E-Mails an die im Vertrag definierte E-Mail-Adresse als schriftliche Erklärungen anerkannt werden. Das Risiko des E-Mail-Empfangs trägt der jeweilige Absender.
- Die Parteien verpflichten sich, eine Änderung ihrer Adresse bzw E-Mail-Adresse unverzüglich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
- GELTENDES RECHT UND STREITBEILEGUNG
- Sollten sich aus der vorliegenden Geschäftsbeziehung Meinungsverschiedenheiten ergeben, so werden die Parteien bestrebt sein, diese gütlich beizulegen.
- Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichts. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit mit Kunden, die ihren Geschäftssitz in einem Staat haben, der nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, werden unter Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Schiedsort ist Wien.
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.